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Artikel 3 Gg

Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland

Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger

Grundsatz der Gleichheit

Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) bildet die Grundlage für die Gleichbehandlung aller Menschen und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland. Er lautet:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Dieses Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sonstigen Merkmalen gleichbehandelt werden müssen. Dies schließt auch den Schutz vor Diskriminierung ein.

Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Bestandteil von Artikel 3 GG. Sie beinhaltet gleiche Rechte und Pflichten in allen Bereichen des Lebens, einschließlich des Zugangs zu Bildung, Beruf und politischer Teilhabe.

Der Staat hat die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und Hindernisse für ihre Verwirklichung zu beseitigen. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und zur Stärkung der Frauen in Führungspositionen.

Artikel 3 GG ist ein Grundpfeiler der deutschen Rechtsordnung und ein Garant für eine gerechte und gleichberechtigte Gesellschaft.


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